Sanitätshäuser sind auf den Verkauf von Sanitätsbedarf wie Bandagen, Gehilfen oder andere nötige Hilfsmittel für Patienten/Kunden spezialisiert. Daher wird ein Sanitätshaus auch oft Reha-Center oder Orthopädie-Haus genannt und ist der erste Anlaufpunkt für viele kranke Menschen. Patienten mit Rezept, welche von einem Arzt für ein Hilfsmittel verordnet wurden, machen den Großteil aller Umsätze eines Sanitätshauses aus. Fachkräfte sind hier ausgebildet, um Patienten über medizinisch notwendige Hilfsmittel zu informieren und sie bei Ihrer Beeinträchtigung zu unterstützen. Sie stehen als Kontaktperson zwischen Arzt und Patient, um diese bei einer geeigneten Therapie zu bestärken. Häufig wird dieses Angebot durch unterschiedliche Artikel, welche nicht von der Krankenkasse abgerechnet werden können, noch ergänzt. Hör- und Sehhilfen gehören allerdings nicht zu den Produkten in diesen Häusern. Aber auch rezeptfreie Artikel wie pflegende Lotionen oder besondere Einlagen für Sportler sind hier erhältlich.
Viele dieser Häuser besitzen ihre eigene orthopädische Werkstatt, wo spezialisierte Orthopädietechnik-Mechaniker maßgefertigte Einlagen oder Prothesen anfertigen. Auch werden hier Hilfsmittel wie Rollstühle oder andere, in die Brüche gegangene Hilfsmittel wieder repariert. Das Sanitätshaus klärt auf Wunsch die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Daher ist es für den Patienten wichtig, eine fachmännische Beratung und ein aufklärendes Gespräch zu erhalten. Durch die Versorgung von Menschen, welche in Ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind, erlangen diese Häuser mit Ihren Leistungen einen lebenswichtigen Beitrag. Die meisten dieser Häuser rechnen den größten Teil Ihrer Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Für die Abrechnung wird ein Rezept benötigt, dieses wird von einem Arzt ausgestellt und enthält die Diagnose und die Bezeichnung des benötigten Hilfsmittels.
Sanitätshäuser werden in 3 verschiedene Klassen aufgeteilt: Abgabe von individuell handwerklich gefertigten Hilfsmitteln, welche orthopädische Behinderungen ausgleichen, hier muss die handwerkliche Leistung den überwiegenden Teil wiedergeben. Ein Teil davon kann industriell gefertigt sein. Auch muss dies von einem Orthopädietechnik-Mechaniker-Meister geführt werden. In dieser Klasse können die Einrichtungen von qualifizierten Mitarbeitern, welche mindesten fünf Jahre in einem Beruf der Gesundheitsbranche tätig waren, geführt werden. Alle Hilfsmittel ohne zusätzliche handwerkliche Zurichtung sind hier erhältlich. In diesem Fall versorgt es seine Kunden mit Geräten zur Eigenbehandlung wie z.B. Rollstühlen, Toilettenstühlen, Bandagen, Krankenpflegebetten, Bandagen sowie Rollatoren und noch weiteren Artikeln.
Hilfsmittel, welche über ein Rezept gekauft wurden, werden leihweise ausgehändigt, wie z.B. ein Pflegebett oder Rollstuhl. Wird das Produkt nicht mehr benötigt, kann es wieder zurückgegeben und nach hygienischer Aufbereitung an den nächsten Nutzer weitergegeben werden. Natürlich müsste ein schonender Umgang mit den Produkten erfolgen, weil sie in einem tadellosen Zustand abgegeben werden sollten. Bei der Rückgabe von Verbrauchsmaterialien, wie Inkontinenzartikeln, Stomahilfen oder bei Produkten, die speziell angefertigt wurden, bleibt der Versicherte der Eigentümer.
Mehr Infos auf ORTEMA GmbH.